Wohnrecht aktuell
Gebäude sind keine (positiven) Immissionen, gegen die ein Abwehranspruch nach § 364 Abs. 2 ABGB bestehen könnte. Von Gebäuden verursachte negative Immissionen (Entzug von Licht oder Luft) können auch nicht auf der Grundlage des § 364 Abs. 3 ABGB bekämpft werden, zumal nur von Bäumen oder ... mehr >
Gebäude sind keine (positiven) Immissionen, gegen die ein Abwehranspruch nach § 364 Abs. 2 ABGB bestehen könnte. Von Gebäuden verursachte negative Immissionen (Entzug von Licht oder Luft) können auch nicht auf der Grundlage des § 364 Abs. 3 ABGB bekämpft werden, ... mehr >


